Interessenvertretung der Mitarbeiter
Unverzichtbar und wichtig ist ein besonderes Gremium des Krankenhauses. Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mariannen-Hospital Werl gegenüber dem Dienstgeber.
Entsprechend der Zahl der Wahlberechtigten besteht die MAV des Mariannen-Hospital Werl aus 9 Personen, die alle vier Jahre gewählt werden. Die MAV-Mitglieder nehmen eine besondere Verantwortung wahr. Über Tatsachen, die sie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur MAV erfahren und die Verschwiegenheit erfordern, haben sie Stillschweigen zu bewahren.
Beteiligung an Unternehmensentscheidungen
Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten, welche die Dienstgemeinschaft betreffen. In der MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung) ist geregelt, in welchen Fällen und wie die MAV an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt ist. Formen der Beteiligung sind Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht. Verantwortung wird wahrgenommen bei der Beteiligung an Einstellung und Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Außerdem sind in bestimmten Fällen Dienstvereinbarungen zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung möglich.
Sprecher für Behinderte
Zusätzlich zu den Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertretern wird alle vier Jahre eine Vertrauensperson der Schwerbehinderten gewählt. Diese nehmen an den MAV-Sitzungen teil und haben in den betreffenden Fragen Antrags- und Stimmrecht.