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Eine Magenspiegelung (Gastroskopie) darf als Kassenleistung nur von Ärzten angeboten werden, die über eine Zulassung der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe verfügen (das sind in der Regel Ärzte in niedergelassenen Praxen). Im Mariannen-Hospital Werl darf eine Magenspiegelung ausschließlich als Selbstzahlerleistung (Kosten ab 290,00 Euro) angeboten und durchführt werden. Sie bekommen bei uns hierfür sehr schnell, innerhalb von 14 Tagen, einen Termin. Informationen zu den Kosten und zu weiteren Details geben wir Ihnen telefonisch (Tel. 02922/801-2103) oder kontaktieren Sie uns gern per E-Mail (innere.werl@hospitalverbund.de).
Warum darf ein Krankenhaus eine Gastroskopie nicht als Kassenleistung anbieten?
Die Gastroskopie darf als Kassenleistung nur von Vertragsärzten angeboten werden, die von der kassenärztlichen Vereinigung hierzu ermächtigt wurden. Im Krankenhaus arbeiten in der Regel angestellte Ärzte (und keine durch die Kassenärztliche Vereinigung ermächtigten Vertragsärzte). Wenn keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegt, darf im Krankenhaus eine Magenspiegelung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Es ist erlaubt, dass Patienten diese diagnostische Leistung im Krankenhaus auf eigenen Wunsch durchführen lassen, wenn sie dafür privat bezahlen. Diese Möglichkeit geben wir Ihnen im Mariannen-Hospital Werl.